Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74287
OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,74287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2011 - 5 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,74287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 5 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,74287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Rückauflassungsvormerkung - Wirksamkeit Angestelltenvollmacht ohne namentliche Bezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NotBZ 2012, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 20 W 150/07

    Belastungsvollmacht in Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der Erteilung an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11
    Zum einen sei - wie sich aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11.10.2007 (Az. 20 W 150/07) ergebe - der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Notarangestellten Kl... durch den Verweis auf die Vollmacht in UR-Nr. 49/10 nicht erbracht; insofern wären die Genehmigungen der Beteiligten zur UR-Nr. 49/11 erforderlich.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2007, Az. 20 W 150/07 (NotBZ 2008, 123 mit kritischer Anmerkung von Gergaut, NotBZ 2008, 124), entgegen, wonach es zum Nachweis der Vertretungsbefugnis einer bestimmten Notarangestellten nicht ausreichend sein soll, wenn die Vertragsbeteiligten eines Kaufvertrages der "jeweiligen Notarangestellten" Belastungsvollmacht erteilt haben.

  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11
    Mit einer Zwischenverfügung kann daher nicht aufgegeben werden, das einzutragende Recht inhaltlich abzuändern (BayObLG MittBayNot 2005, 144).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11
    Dies ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aber dann ausgeschlossen, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei zwei Gesamtgläubigern immer nur einer dem Schuldner gegenüber Inhaber der Forderung ist und mit dessen Ableben wegen der angeordneten Unvererblichkeit des Anspruchs ein weiterer Forderungsberechtigter neben dem Überlebenden nicht mehr existiert (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2010, Az. 5 Wx 3/09, NotBZ 2011, 130; vgl. auch BayObLG DNotZ 1985, 702; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn 261a; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anhang zu § 44 Rn 108; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 44 Rn 17).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 Wx 3/09

    Rückübereignungsvormerkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11
    Dies ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aber dann ausgeschlossen, wenn - wie im vorliegenden Fall - bei zwei Gesamtgläubigern immer nur einer dem Schuldner gegenüber Inhaber der Forderung ist und mit dessen Ableben wegen der angeordneten Unvererblichkeit des Anspruchs ein weiterer Forderungsberechtigter neben dem Überlebenden nicht mehr existiert (Senat, Beschluss vom 18. Januar 2010, Az. 5 Wx 3/09, NotBZ 2011, 130; vgl. auch BayObLG DNotZ 1985, 702; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn 261a; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anhang zu § 44 Rn 108; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 44 Rn 17).
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 15 W 495/16

    Gesamtberechtigung an einem vormerkungsgesicherten Rückforderungsanspruch

    In dem hier vereinbarten Fall, in dem die Beteiligte zu 3) erst mit dem Tode des Beteiligten zu 1) ein eigenes Forderungsrecht erlangt, bedeutet dies, dass zunächst eine alleinige Gläubigerstellung des Beteiligten zu 1) und - nach Bedingungseintritt, also dessen Todeeine alleinige Gläubigerstellung der Beteiligten zu 3) besteht und deshalb eine gleichzeitige Berechtigung, die gerade das Wesen der Gesamtberechtigung nach § 428 BGB ausmacht, zu keinem Zeitpunkt entstehen kann (so auch Brandenburgisches OLG NotBZ 2012, 133 - 135).
  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    Mit einer Zwischenverfügung kann daher nicht aufgegeben werden, das einzutragende Recht inhaltlich abzuändern (vgl. OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133; OLG Brandenburg NotBZ 2011, 130; BayObLG Rpfleger 1996, 21; BayObLG MittBayNot 2005, 144, 145; KEHE/Herr-mann, 6. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).
  • OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 44/13

    Grundbuchverfahren: Fortbestehende Wirksamkeit der einem Notariatsangestellten im

    Die Erteilung einer sog. Angestelltenvollmacht, mit der Notariatsangestellte zur Abgabe rechtsgeschäftlicher oder verfahrensrechtlicher Vertretererklärungen bevollmächtigt werden, richtet sich regelmäßig nach § 171 Abs. 1 BGB (z. B. OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 133).

    Denn auch eine solche N. N.- Angestelltenvollmacht wäre ausreichend gewesen (z. B. OLG Dresden, NotBZ 2012, 135, OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 133; Gergaut, NotBZ 2012, 125).

  • OLG Jena, 11.09.2014 - 3 W 316/14

    Bevollmächtigung einer Notariatsangestellten

    Sie betreffen vielmehr überwiegend die kontrovers beurteilte Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Bestimmbarkeit Angestelltenvollmachten zulässig sind, in denen als Bevollmächtigte sämtliche Mitarbeiter des Notars ohne namentliche Bezeichnung benannt sind (verneinend OLG Frankfurt NotBZ 2008, 123 f.; bejahend OLG Dresden, NotBZ 2012, 135 ff.; OLG Brandenburg NotBZ 2012, 133 ff.; OLG Naumburg NotBZ 2014, 272 f.).
  • KG, 02.08.2023 - 1 W 93/23

    Erwerb der Miteigentumsanteile an einem Grundstück durch einen Minderjährigen;

    Die Bevollmächtigung der jeweiligen, namentlich nicht bezeichneten Angestellten des Notars ist jedenfalls dann für zulässig zu erachten, wenn der Notar zugleich ermächtigt ist, einen seiner Angestellten zu benennen (OLG Brandenburg, NotBZ 2012, 133) und er diese Ermächtigung bei der Beurkundung der Vertretererklärung auch ausdrücklich ausübt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht